Ein Bericht über den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner ständigen Rechtsprechung, beginnend mit dem berühmten Lüth-Urteil, immer wieder betont: Die Meinungsfreiheit ist für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung „schlechthin konstituierend“. Sie ist die „Lebensluft“ der Demokratie. Ohne den freien, ungehinderten Austausch von Argumenten verkommt der politische Prozess zu einer Farce.