Still und leise wurde in Nordrhein-Westfalen bereits 2021 ein Grundrecht beschnitten – durch eine Änderung, die vielen kaum auffällt, aber tiefgreifende Wirkung hat. In der Gemeindeordnung (GO NRW) und der Kreisordnung (KrO NRW) stand bis vor wenigen Jahren sinngemäß, dass jeder sich mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat oder den Kreistag wenden kann. Heute heißt es: jeder Einwohner – und das ist mehr als eine sprachliche Feinjustierung. Es ist ein Angriff auf ein Grundrecht.
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