Die Rechtslage zur Eingliederung von Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten in das zivile Berufsleben im Bereich des öffentlichen Dienstes ist in Deutschland durch das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt. Diese Regelungen gelten für ausscheidende Zeitsoldaten mit einer Verpflichtungszeit von mindestens 12 Jahren.
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