Wer in Deutschland bei Google danach sucht, wie er als Söldner für die Ukraine kämpfen kann, wird mit einem besonderen Service bedacht. Es reicht aus, „Wie kann ich in der Uk“ oder „In der Ukraine“ in das Suchfeld einzugeben, dann werden einem schon Vorschläge zum Kämpfen in der Ukraine gemacht.
Klickt man diese an, so erscheint ein so genanntes „Featured Snippet“ oder „ähnliche Fragen“, dass die relevanten Informationen zeigt, bevor der Suchende auch nur eine Webseite besuchen muss. Je nach Suchbegriff erschien bei meinen Versuchen einer von zwei Texten, entweder:
„Wenn Sie die Erfahrung und die Motivation haben, können Sie direkt zum Schutz der Ukraine beitragen, indem Sie der Fremdenlegion der Territorialverteidigung der Ukraine beitreten. Der beste Weg, das zu tun, ist über die nächste ukrainische Botschaft oder das nächste ukrainische Konsulat.“ – in diesem Fall wird auf eine offizielle Webseite der Ukraine verwiesen: war.ukraine.ua
oder
„Um in die Ukraine zu kommen und Seite an Seite mit ukrainischen Soldaten zu kämpfen, brauchen Ausländer: Bewerben Sie sich bei der Botschaft der Ukraine in Ihrem Land mit der Absicht, der Internationalen Legion der Territorialverteidigung der Ukraine beizutreten.“ Hier wird dann auf die Webseite visitukraine.today verlinkt.
Auf den Webseiten wird dann jeweils noch mal deutlich gemacht, dass sich die angehenden Söldner bei den örtlichen Botschaften melden können. Beide Webseiten werden auf Deutsch angezeigt, was zeigt, dass sie gezielt an ein deutschsprachiges Publikum gerichtet sind.
Auch die Webseite visitukraine.tody erweckt den Eindruck, dass sie von offizieller Seite unterstützt wird, zeigt sie doch stolz die entsprechenden Logios an.
„Der Außenminister der Ukraine Dmytro Kuleba erklärte am 27. Februar 2022 die Gründung der „Internationalen Territorialverteidigungslegion der Ukraine“. Auch über Twitter lud er Personen ein, sich über die jeweilige Botschaft der Ukraine zu bewerben.“ (Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/freiwillige-ukraine-strafbarkeit-kriegsgefangene-internationale-legion/)
Nun stellt sich die Frage: Ist das erlaubt?
Die Ukraine ist als Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen und Unterzeichnerin der Genfer Konventionen und des Zusatzprotokolls I von 1977 verpflichtet, die Verwendung von Söldnern in bewaffneten Konflikten zu verbieten. Die Anwerbung von Söldnern durch die Botschaft der Ukraine in Deutschland verstößt also gegen diese Verpflichtungen.
In Deutschland ist die Anwerbung von Söldnern ebenfalls verboten und nach §109h des Strafgesetzbuches strafbar. Verstöße gegen diesen Paragraphen können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Rechtsanwalt Dr. Felix W. Zimmermann äußert sich auf der Webseite der Legal Tribune Online (lto.de) deutlich: „Vor diesem Hintergrund dürften sich der ukrainische Präsident und der Außenminister nach deutschem Recht strafbar gemacht haben, wenn keine Rechtfertigungsgründe greifen und wegen des auch in Deutschland abrufbaren und auch an Deutsche gerichteten Twitter-Appels eine inländische Tat nach § 9 Abs. 1 Var. 3, 4 StGB (Erfolgsort) angenommen wird.“ (Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/freiwillige-ukraine-strafbarkeit-kriegsgefangene-internationale-legion/)
Nun sind die Botschaftsangehörigen in der Regel durch Immunität geschützt, so dass eine Strafverfolgung nicht in Frage kommt. Die Rolle von Google wäre hier möglicherweise anders zu bewerten. Fraglich ist, ob die Justiz in der augenblicklichen Stimmung bereit ist, hier aktiv zu werden.
Eine weitere Frage ist, wie die Bundesregierung dazu steht. Hat sie das Vorgehen erlaubt, duldet sie es oder übersieht sie es? Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt und ob es zu rechtlichen Konsequenzen kommt.
Ob die Anwerbung von Söldner, die in der Regel wenig Erfahrung haben und die die vor Ort gesprochenen Sprachen oft weder sprechen, noch verstehen, der Ukraine überhaupt hilft, stellte selbst die Tagesschau schon vor einem Jahr in Frage: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-freiwillige-kaempfer-103.html
Quelle: Progressive Stimme - Argumente, Fakten, Quellen - https://progressivestimme.de