In einer kürzlich geführten Diskussion mit einem Leser meiner Seite berichtete mir dieser, er habe den Eindruck gewonnen, ich sei nur pazifistisch, wenn es mir in den Kram passe, an anderen Stellen aber nicht. Konkret bemängelte er, dass ich der Ukraine das Recht auf Selbstverteidigung absprechen, den Palästinensern dasselbe aber zubilligen würde. Er wusste zwar nicht mehr genau, welchen Artikel er gelesen hatte und meinte, er habe hier und da quer gelesen (vielleicht hier oder hier). Ich habe daraufhin selbst noch einmal meine vergangenen Artikel durchgesehen. Den Vorwurf finde ich darin zwar nicht bestätigt, aber ich habe das Gefühl, dass ich meine Position an dieser Stelle noch einmal deutlicher machen sollte.
In meinen Augen ist das Selbstverteidigungsrecht primär kein Recht von Staaten, sondern ein Recht des einzelnen Menschen, sich selbst zu verteidigen. Wenn diese Menschen sich zu größeren Gruppen zusammenschließen, um sich gemeinsam zu schützen, kann dies natürlich auch von einem Staat organisiert werden. Der entscheidende Unterschied ist jedoch: Da es im Kern ein Recht des Individuums ist, gibt es keine Pflicht des Menschen gegenüber dem Staat, dieser Selbstverteidigung beizutreten.
Mit anderen Worten: Wenn Menschen zwangsrekrutiert werden, halte ich das für illegitim. Ich argumentiere hier ausdrücklich philosophisch und moralisch und nicht auf Basis der Gesetze, die ja in jedem Land anders sind aber meist genau eine solche Wehrpflicht vorsehen.
Was bedeutet das in der Praxis, bezogen auf die verschiedenen Länder? Es bedeutet zunächst, dass eine Selbstverteidigung auf freiwilliger Basis jedem Menschen zusteht. Es bedeutet aber auch, dass es keinem Staat zusteht, seine Bürger dazu zu verpflichten.
Ich spreche hier bewusst von „Selbstverteidigung“ – und in der Ukraine zeigt sich uns ein besonders kompliziertes Bild. Im Jahr 2014 griff die ukrainische Zentralregierung die Bevölkerung des eigenen Landes im Osten an. Die Verteidiger bestanden in diesem Moment nicht aus den Truppen der Zentralregierung, sondern aus den angegriffenen Menschen vor Ort, die sich zusammenschlossen, um sich zu schützen. Als Russland 2022 in diesen Konflikt eingriff, geschah dies faktisch auf der Seite dieser bisherigen Verteidiger – doch gleichzeitig wurde Russland dadurch selbst zum Angreifer. Innerstaatliche Konflikte sind oft genau das: hochgradig kompliziert.
Um die Dynamik greifbar zu machen, stelle man sich folgendes Szenario vor: Die deutschsprachige Minderheit im Osten Belgiens wird plötzlich von allen öffentlichen Ämtern und Berufen ausgeschlossen. Wer auch nur eine Aussprache hat, die als deutscher Akzent wahrgenommen wird, darf weder bei Behörden arbeiten noch als Lehrer unterrichten. Die Deutschsprachigen wollen sich das nicht gefallen lassen und besetzen aus Protest ihre Rathäuser. Teile der lokalen Polizei und Armee laufen zu den Besetzern über.
Die Zentralregierung aus Brüssel schickt daraufhin die Armee los, ohne vorher auch nur den Versuch gemacht zu haben, die Lage diplomatisch zu deeskalieren. Fortan gäbe es eine jahrelange Konfliktphase. In unseren deutschen Zeitungen stünde zu lesen, dass Frankreich und die Niederlande die Brüsseler Regierung mit Waffen und Geheimdienstinformationen unterstützen. Bei Berichten über Massaker an den Deutschsprachigen würde aus den Opfern in den Medien plötzlich einfach „Deutsche“ gemacht – obwohl es sich eigentlich um deutschsprachige Belgier handelt.
Man stelle sich weiter vor, das Ganze dauert acht Jahre an und fordert nach UN-Zahlen 14.000 Tote. Der Konflikt weitet sich derart aus, dass sich die deutschsprachige Minderheit zunehmend mit Waffengewalt wehrt. Wer ist in so einer Situation der Angegriffene? Wer hat das Recht, sich zu verteidigen?
Für mich ist die Antwort klar: Wenn jemand in der eigenen Heimat angegriffen wird, ist er der Verteidiger. Dabei ist es völlig egal, welche Uniform oder welche Nationalität der Angreifer trägt.
Dementsprechend haben die Ukrainer sehr wohl das Recht, sich zu verteidigen. Das gilt für die Menschen im Osten, die sich gegen ihre Zentralregierung verteidigen und dabei jede Hilfe (auch die der Russen) annehmen, genauso wie für die Menschen in Kiew, die sich gegen die Russen verteidigen und dabei die Hilfe des Westens annehmen.
Illegitim wird diese Verteidigung erst an dem Punkt, an dem man Menschen dazu zwingt, an ihr teilzunehmen, wo sie also nicht mehr freiwillig agieren. Und genau das passiert in der Ukraine ja tausendfach. Und auch Deutschland hat sich auf ein solches Szenario bereits vorbereitet.
Um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen: Wer hat ein Recht, sich zu verteidigen? Ganz klar: Die Menschen. Die Staaten hingegen nicht aus eigenem Recht. Staaten können sich der Menschen nur bedienen, wenn diese es freiwillig tun, und können dann als Organisator dieser Verteidigung auftreten.
Ich messe hier in keiner Weise mit zweierlei Maß. Diese Überzeugung gilt für Israelis, für Palästinenser, für Ukrainer und für Russen gleichermaßen. Sie gilt auch für Iraner und Amerikaner.
Es bleiben am Ende zwei unverrückbare Grundsätze:
- Es muss eine tatsächliche Verteidigung sein.
- Die Teilnahme muss freiwillig sein.
Ist das eine pazifistische Haltung? Wohl nicht für die absoluten Verfechter des Pazifismus. Pazifismus nach meiner Lesart bedeutet, Krieg niemals als Mittel der Politik zu betrachten. Es bedeutet, niemals andere anzugreifen oder zu bedrohen – und auch keine geopolitischen oder diplomatischen Situationen zu schaffen, in denen andere derart in die Enge gedrängt werden, dass sie einen eigenen Angriff als einzigen Ausweg sehen. Das alles bedeutet aber eben nicht, wehrlos zu sein.
Dieser Artikel erschien erstmals am 09.06.2026. Das Artikelbild ist ein Beispielbild von Zorro4 auf Pixabay.
Quelle: Progressive Stimme - Argumente, Fakten, Quellen - https://progressivestimme.de