Wenn Recht zu kompliziert wird, ist es Unrecht

Ein Plädoyer für radikale Vereinfachung und wahre Gerechtigkeit

Wir Menschen versuchen beständig, das Recht in jeder nur denkbaren Facette präzise auszudifferenzieren. Die hehre Absicht dahinter ist es, jeden noch so seltenen und einzigartigen Fall vermeintlich korrekt zu erfassen. Doch hier stellt sich eine fundamentale Frage: Was, wenn einfache und klare Regeln, die von jedem Bürger verstanden werden, weitaus mehr zur Gerechtigkeit beitragen als ein uferloses Dickicht an Paragrafen? Wir haben hochkomplexe Regelwerke geschaffen, die den Einzelfall in fast jedem Szenario mathematisch abbilden sollen – die aber dafür von kaum jemandem mehr verstanden werden. Warum führt diese Überregulierung am Ende zu massiver Ungerechtigkeit?

Das Grundproblem ist im Kern simpel: Hält man das Recht einfach, entstehen unweigerlich Interpretationsspielräume. Diese Räume muss im Zweifel ein Gericht füllen. Und wenn man es wirklich einfach halten will, bedeutet das konsequenterweise, dass die Auslegung eines Richters im Einzelfall nicht zwingend verbindlich für alle künftigen Verfahren und andere Gerichte sein darf. Der eine Richter urteilt in einem Sachverhalt so, der andere in einem ähnlich gelagerten Fall vielleicht anders. Das ist der Preis für Einfachheit. Verhindern wir das, verstricken wir uns automatisch wieder in der Komplexität, weil plötzlich alle vorherigen Entscheidungen akkumuliert und herangezogen werden müssen.

Die Illusion der Perfektion und die historische Dimension

Um ein solch einfaches System erreichen zu können, müsste man natürlich bei einer fundamental einfachen Gesetzesbasis beginnen. Stattdessen haben wir in Deutschland Abertausende Seiten an Gesetzen, flankiert von zahllosen Erlassen, Verordnungen und nachgelagerten Rechtsnormen bis hinunter in das feinteilige Ortsrecht einzelner Kommunen. Das macht die Lage schlichtweg extrem kompliziert.

Was bedeutet das unterm Strich? Wir bräuchten eine radikale Vereinfachung. Und ich meine wirklich radikal. Ich bin nicht zwingend religiös, aber Regelwerke von der Schlichtheit der Zehn Gebote waren immerhin verlässliche Leitplanken. Natürlich mögen diese spezifisch heute nicht mehr zeitgemäß erscheinen, aber das Prinzip der Reduktion ist zeitlos. Etwas ausführlicher gedacht, wäre so etwas wie unser Grundgesetz die radikalste Form der Vereinfachung. Alles, was darüber hinausgeht, müsste in die Hände der Gerichte gelegt werden.

„Corruptissima re publica plurimae leges.“ (Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er.) — Publius Cornelius Tacitus, römischer Historiker und Senator

Schon in der Antike wusste Tacitus, dass ein Übermaß an Regulierung nicht von einer gerechten Gesellschaft zeugt, sondern im Gegenteil ein Symptom für deren Verfall ist. Und er war damit nicht allein. Bereits Platon warnte davor, dass in einem guten Staat nicht alles bis ins kleinste Detail durch Gesetze geregelt werden müsse, da die Vernunft und der Anstand der Bürger ausreichten. In einem schlechten Staat hingegen, so Platon, nützen auch die detailliertesten Gesetze nichts, weil die Menschen ohnehin Wege finden, sie zu umgehen.

Das Monopol der Experten und die Preisgabe des Bürgers

Aber: Selbst wenn man dem Prinzip der Radikalvereinfachung folgen würde, begegnet man der nächsten Hürde. Gerichte tendieren naturgemäß dazu, sich selbst prozessuale Regeln zu geben: Welche Fristen sind angemessen? Wer darf wann was einbringen? In welcher exakten Form muss ein Schriftsatz vorliegen? Diese Formalien mögen ordnungspolitisch sinnvoll erscheinen, doch schon sie sorgen dafür, dass der „Normalbürger“ sich vor Gericht gar nicht mehr selbst verteidigen kann. Er benötigt einen Experten, einen Rechtsgelehrten, einen Rechtsanwalt. Und dieser kostet Geld.

Dann wird eine weitere Regel gefordert, die auch Armen den Zugang zum Recht ermöglicht – beispielsweise die Prozesskostenhilfe. Und schon haben wir die nächste Regelung, das nächste Formular, die nächste Bedürftigkeitsprüfung. So dreht sich die Spirale unablässig weiter, bis wir wieder bei dem Regelgebirge angelangt sind, das uns heute erdrückt.

Wenn wir uns dieser Spirale entziehen wollen, bedeutet das zwangsläufig, wir müssen Richtern erlauben, den Einzelfall nach eigenem Ermessen zu bewerten. Wir brauchen Richter, denen wir vertrauen. Natürlich wird das nicht fehlerfrei sein. Es wird Richter geben, die Recht sprechen, und andere, die Unrecht sprechen. Wir müssen diese Macht also begrenzen und kontrollieren – allerdings durch sehr wenige, stringente Mechanismen. Eine Möglichkeit wäre ein funktionierendes Evaluationssystem, in dem Prozessbeteiligte (selbstverständlich unter Berücksichtigung von Varianzen, da Unterlegene meist negativer werten) die Arbeit der Richter beurteilen. Bei signifikanten statistischen Ausreißern würde der Richter dann anderweitig eingesetzt. Oder sollten Richter einfach auf der untersten kommunalen Ebene gewählt werden? Doch diese konkreten Überlegungen der richterlichen Kontrolle möchte ich gar nicht übermäßig ausdifferenzieren, er ist nur ein Gedanke auf dem Weg.

Das Recht der Eliten: Wie Komplexität soziale Ungerechtigkeit zementiert

Der weit drängendere Punkt ist: In seiner heutigen Form ist das Recht fast ausschließlich ein Privileg für Leute mit viel Geld und Ressourcen. Man muss sich nur empirische Untersuchungen und kriminologische Studien ansehen. Setzt man beispielsweise bei schweren Gewalttaten oder gar Tötungsdelikten den sozialen oder finanziellen Status des Täters ins Verhältnis zum finalen Strafmaß, wird in fast jedem Land der Welt ein eklatantes Muster sichtbar: Das komplizierte Recht wirkt fast immer zugunsten derer, denen es ohnehin schon gut geht. Wer sich teure Starverteidiger und zahllose Gutachten leisten kann, profitiert von jedem juristischen Schlupfloch. (Das belegen etwa Studien zur „Socioeconomic Status and Sentencing“, die zeigen, dass der finanzielle Hintergrund massiv die Wahrscheinlichkeit eines Schuldspruchs und die Haftdauer beeinflusst.)

Und die digitale Revolution verschärft das. Wer heute ein rechtliches Problem hat, nutzt vielleicht KI-Systeme. Aber auch hier wird der Durchschnittsbürger dem Gutbetuchten unterlegen sein. Letzterer hat nämlich Experten, die diese KI perfekt beherrschen – Experten sowohl für Prompt-Engineering als auch für das hochspezifische Rechtsgebiet. Die Asymmetrie bleibt bestehen, sie wird nur technisiert.

Der Verlust des gerechten Gefühls

Darüber hinaus offenbart sich noch ein weiterer, fataler Effekt: Als Bürger hat man ein intuitives, starkes Gefühl für Gerechtigkeit. Wenn juristische Sachverhalte durch alle Instanzen immer wieder hin- und hergewendet, aufgespalten und unter abstrusesten Aspekten beurteilt werden, dann wird dieses ursprüngliche Gefühl der Gerechtigkeit durch eine rein arithmetische juristische Formel ersetzt. Diese Formel mag sich für die beteiligten Juristen, die tief im Detail stecken, noch als „korrekt“ oder rechtmäßig anfühlen. Für die allgemeine Bevölkerung riecht es jedoch schlicht nach Ungerechtigkeit.

So kommen dann Urteile zustande, die bei den Bürgern nur ungläubiges Kopfschütteln auslösen: Da bekommt ein gewohnheitsmäßiger Gewalttäter eine Bewährungsstrafe, während demjenigen, dem steuerliche Verfehlungen nachgewiesen werden, monatelange Untersuchungshaft, Entzug des Vermögens und drakonische Haftstrafen drohen.

Komplexität als Deckmantel für Missbrauch

Zu allem Überfluss neigt ein kompliziertes Recht auch zu politischem und institutionellem Missbrauch. In undurchsichtigen Rechtskonstrukten lassen sich abweichende politische Absichten hervorragend tarnen. So werden beispielsweise die Landesmedienanstalten im Medienstaatsvertrag (MStV) primär zur Aufsicht über die organisatorischen und technischen Gegebenheiten privater Medien ermächtigt. Ganz nebenbei wird dann jedoch in eben jenem Vertragswerk die „journalistische Sorgfaltspflicht“ (nach § 19 MStV) auch für rein im Netz agierende Bürger und Telemedien untergebracht.

Die Tragweite solcher Verschachtelungen erfassen zunächst selbst Experten nicht vollumfänglich. Plötzlich wachen Behörden über den journalistischen Gehalt von Aussagen im Netz. Die Anzahl der Gesetze und Rechtsnormen in den entwickelten Ländern hat ein Maß angenommen, das schlichtweg kein einziger Mensch mehr in seiner Gänze begreifen kann.

Man ist heute fast in der Lage, jede beliebige Behauptung zu bestrafen und das durch irgendwelche zitierten Rechtsnormen zu stützen. Dabei ist das Verfahren oft schon selber die Bestrafung. Da wird beispielsweise Kritik am Nationalsozialismus oder am Krieg auf einmal als Unterstützung von Nationalsozialismus oder Krieg definiert. Natürlich wird es dann immer Gelehrte geben, die einwenden: „Halt, da ist noch eine höherrangige Rechtsnorm, die das wieder einschränkt.“ Und so weiter und so fort. Aber exakt das macht es für den Bürger völlig undurchschaubar. Und genau das – diese absolute Undurchschaubarkeit – ist Unrecht in seiner reinsten Form. Ein Recht, von dem ich nicht von vornherein aus eigener Anschauung wissen kann, was mir erlaubt ist und was verboten ist, setzt mich völlig der Willkür der staatlichen Experten aus.

Zwei Beispiele aus dem Alltag der Willkür

Beispiel 1: Der Urlaubsschnappschuss

Ein Mann fotografiert seine Freundin. Sie hat eine Getränkedose in der Hand und lehnt locker an der Motorhaube seines Autos. Im Hintergrund ist ein historischer Ort erkennbar. Er veröffentlicht dieses Foto in den sozialen Netzwerken als Urlaubserinnerung. Welche Risiken geht er dabei ein?

Nun, die Freundin – sollte sie einmal zur Ex-Freundin werden – könnte sich wegen Verletzung ihres Rechts am eigenen Bild beschweren. Was ist mit dem historischen Hintergrund? Hat die Stiftung, die das Gebäude verwaltet, Rechte an der Abbildung? Was ist mit den Markenrechten des Autoherstellers, wenn das Logo klar zu sehen ist? Oder den Rechten des Getränkedosenherstellers? Niemand, und erst recht kein Nicht-Experte, ist in der Lage, diese Fragen auf Anhieb für den Alltag verlässlich und korrekt zu beantworten. Selbst hochbezahlte Juristen können sich hierüber in jahrelangen Prozessen streiten.

Beispiel 2: Der einfache Webseitenbetreiber

Jemand betreibt einen Blog oder eine Webseite. Ab wann ist diese Seite eigentlich kommerziell? Das ist nicht unwichtig, weil für kommerzielle Webseiten viel strengere Regeln gelten. Ist sie kommerziell, wenn dort ein Banner von irgendeiner Werbung zu sehen ist? Wenn er sein eigenes Buch benennt? Wenn er auf ein Buch von jemand anderem hinweist, das er gut findet, ganz ohne eine Provision zu bekommen?

Und was muss dieser Bürger rechtlich eigentlich alles einhalten? Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – denn sobald irgendjemand die Seite besucht, hinterlässt er IP-Daten. Er braucht einen nervtötenden Cookie-Hinweis. Dort gibt es wiederum genaueste Vorgaben, wie dieser auszusehen hat, wobei selbst diese Vorgaben von Abmahnanwälten oft als strittig ausgelegt werden. Er muss eine umfassende Impressumspflicht und das Digitale-Dienste-Gesetz (früher Telemediengesetz) einhalten.

Journalistische Sorgfaltspflicht

Die Landesmedienanstalten fordern laut aktuellen Berichten in verschiedenen Medien von Bloggern die Einhaltung der „journalistischen Sorgfaltspflicht“ ein. Wer eine rechtssichere Definition sucht erhält die folgende Antwort:
Eine einzelne, abschließende „rechtssichere Definition“ der journalistischen Sorgfaltspflicht, wie sie von den Landesmedienanstalten eingefordert wird, existiert nicht. Es handelt sich vielmehr um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der durch verschiedene Gesetze, Richtlinien und Gerichtsurteile ausgefüllt wird.

Unter Umständen muss er eine journalistische Sorgfaltspflicht einhalten, deren genaue Definition sich kaum finden lässt. Er darf also nicht einfach auf seiner privaten Plattform eine spitze Meinung haben, ohne die Gegenmeinung zu Wort kommen zu lassen. Außer natürlich, wenn es gegen die politisch Ungewollten geht, dann – so empfinden das viele Bürger – wird meist ein Auge zugedrückt. Genau an solchen Stellen im Alltag zeigt sich die Willkür der Überregulierung besonders schmerzhaft.

Und als ob das nicht reicht, kommen stetig neue Vorschriften hinzu. Jetzt neu: Die Pflicht, KI-generierte Bilder auszuweisen. Aber was genau ist „KI-generiert“? Ist ein Foto vom Smartphone schon KI-generiert, weil ein interner Filter den Himmel blauer gemacht hat? Schließlich rechnet da die interne KI des Handys mächtig mit. Wir werden bald ohnehin nichts mehr haben, was nicht in irgendeiner Form durch KI optimiert wurde. Das bedeutet, dieser kleine Webseitenbetreiber wird durch so unzählige, schwammig formulierte Rechtsnormen bedrängt, dass es völlig undenkbar ist, dass er dies ohne langes Studium und teure Inanspruchnahme von Expertenwissen rechtskonform hinbekommt.

Wir haben ein System geschaffen, in dem derjenige, der das Gesetz am besten verbiegen kann, die besten Karten hat. Nicht derjenige, der im moralischen oder menschlichen Sinne im Recht ist. Wenn das Recht derart kompliziert wird, dass der Bürger es fürchten muss, anstatt von ihm beschützt zu werden, dann ist es kein Recht mehr. Dann ist es Unrecht.

Dieser Artikel erschien erstmal am 12.07.2026. Das Artikelbild ist ein Beispielbild von Jörg Möller auf Pixabay.

Quelle: Progressive Stimme - Argumente, Fakten, Quellen - https://progressivestimme.de