Es gibt im Straßenverkehr Situationen, in denen der Fahrer alles richtig machen kann und trotzdem niemanden schützt. Eine davon ist bei uns auf dem Land alltäglich, und sie ist gebaut worden.
Eine Kreisstraße, daneben ein baulich abgesetzter Radweg, dazwischen eine Hecke, ein Zaun, eine Böschung oder eine Lärmschutzwand. Wer rechts abbiegt, muss den Radweg queren. Wer links abbiegt, ebenfalls. In beiden Fällen gilt die gleiche Regel: Der Abbieger hat den Radverkehr durchzulassen, und wenn er nicht sehen kann, muss er sich im Schritttempo herantasten. Das klingt vernünftig.
Ich behaupte: An vielen dieser Stellen ist diese Regel nicht einzuhalten, und zwar nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus Gründen, die man ausrechnen kann.
Klingt provokant? Rechnen wir es durch.
Der Blick: Der Fahrer muss beim Queren in zwei Richtungen schauen, denn auf dem Radweg kann jemand von vorn oder von hinten kommen. Diese beiden Richtungen liegen rund 150 bis 180 Grad auseinander. Gleichzeitig erfassen lassen sie sich nicht. Scharfes Sehen umfasst etwa zwei Grad des Blickfelds, zuverlässiges Erkennen eines Objekts vielleicht zehn bis zwanzig Grad. Eine gerichtete Blickzuwendung über diese Distanz kostet nach den Werten der Verkehrspsychologie drei bis sechs Zehntelsekunden für die Kopf- und Augenbewegung und noch einmal drei bis fünf Zehntel für Fixation und Erkennung, bei schlechtem Kontrast deutlich mehr.
Links schauen, rechts schauen, wieder nach vorn, weil dort gelenkt werden muss: Bis derselbe Punkt ein zweites Mal gesehen wird, vergehen realistisch rund zwei Sekunden.
Daraus folgt ein einfacher Zusammenhang. Ein Radfahrer bleibt grundsätzlich unentdeckbar, wenn er die gesamte einsehbare Strecke in weniger als einem Blickzyklus durchfährt. Bei 25 Stundenkilometern legt er in zwei Sekunden knapp vierzehn Meter zurück, bei dreißig gut sechzehn. Rechnet man die Reaktions- und Bremszeit des Autos hinzu, müsste der Radweg auf mindestens zwanzig bis fünfundzwanzig Meter einsehbar sein, damit die Situation überhaupt beherrschbar ist.
Gibt die Hecke zehn Meter frei, hat der Fahrer gegen einen Radfahrer mit 25 Stundenkilometern 1,4 Sekunden, gegen dreißig 1,2 Sekunden. Das ist weniger als sein eigener Blickzyklus. Der Radfahrer kann also in die Sichtzone einfahren, während der Fahrer in die andere Richtung schaut, und am Querungspunkt sein, bevor der Blick zurückkommt.
Das ist kein Aufmerksamkeitsproblem. Es ist ein Zeitbudget, das nicht reicht.
Das Auge: Hinzu kommt ein Effekt, der kaum bekannt ist und der ausgerechnet den gefährlichsten Fall betrifft. Ein Objekt, das sich auf Kollisionskurs nähert, steht im Blickfeld still. Nur die Entfernung ändert sich, die Richtung nicht. Das periphere Sehen ist aber fast ausschließlich auf Bewegung geeicht und bei Dunkelheit zusätzlich kontrastschwach. Derjenige Radfahrer, der einen treffen wird, ist genau der, den das Auge am Rand des Blickfelds am schlechtesten entdeckt.
Das Licht: Fehlt dann noch das Licht, bleibt praktisch nichts übrig. Die Scheinwerfer des Autos zeigen nach vorn, nicht seitlich auf den Radweg, und sie erfassen ihn erst, wenn das Fahrzeug bereits eingelenkt hat. Dass das kein Randproblem ist, zeigen die Zählungen: Eine Beobachtung des ÖAMTC fand ein Viertel der Radfahrer ohne Licht und 62 Prozent in dunkler Kleidung, die Stadt Aachen beziffert den Anteil der bei Dunkelheit ohne oder mit mangelhafter Beleuchtung Fahrenden auf knapp vierzig Prozent, und nach den Erhebungen der Schweizer Beratungsstelle für Unfallverhütung fährt jede vierte Person im Dunkeln ohne Licht.
Das Herantasten: Nun wird man einwenden, das Gesetz habe die Antwort längst parat: Wer nicht sehen kann, tastet sich heran. Nur hilft das an dieser Geometrie nicht, denn die Sicht öffnet sich erst, wenn die Fahrzeugfront bereits auf dem Radweg steht. Das Herantasten ist der Konflikt und nicht seine Lösung.
Beim Linksabbiegen wird es noch deutlicher: Dort hat man erst Einblick, wenn man auf der Gegenfahrbahn steht, und damit nur noch die Wahl, den Gegenverkehr zu blockieren oder auf Risiko zu fahren.
Und in dem Moment, in dem der Autofahrer sichtbar wird, ist der Radfahrer an der Reihe. Der braucht bei 25 Stundenkilometern rund sieben Meter, bis er reagiert hat, und noch einmal sieben zum Bremsen, zusammen vierzehn. Bei dreißig sind es gut achtzehn, auf nassem Laub, im Dunkeln und mit der Sturzgefahr beim harten Vorderradbremsen eher zwanzig bis fünfundzwanzig.
Gibt die Hecke zehn Meter frei, kann keiner von beiden den Unfall noch vermeiden. Das Auto nicht, weil es die Information zu spät bekommt. Der Radfahrer nicht, weil ihm der Weg fehlt.
Wer die Sorgfaltspflicht an solchen Stellen trotzdem für erfüllbar hält, müsste konsequenterweise an jeden Übergang einen Lotsen stellen. Das ist nicht polemisch gemeint, sondern die logische Folge.
Eine Pflicht, die das Bauwerk unerfüllbar macht, ist keine Regel mehr, sondern eine Haftungszuweisung.
Damit sind wir beim eigentlichen Punkt, und der stammt nicht von mir, sondern aus dem Regelwerk derer, die solche Anlagen bauen. Das zentrale Prinzip des Safe-System-Ansatzes und von Vision Zero lautet, dass Menschen Fehler machen und das System sie verzeihen muss. Eine Sichtbeziehung, bei der ein einziger Fehler eines Beteiligten den Unfall für beide unvermeidbar macht, ist nach diesem Maßstab defekt.
Wer die Fehlertoleranz nicht baut, müsste sie wenigstens durch Kontrolle ersetzen. Wer unbeleuchtete Radfahrer nicht konsequent aus dem Verkehr zieht, hat weder das eine noch das andere. Genau diese Lücke ist der Vorwurf, und sie trifft Planung und Ordnungsbehörde gleichermaßen.
Warum wird trotzdem so gebaut? Weil es politische Urheber hat. In unserem Kreistag haben sich vor allem die Grünen den schnellen und flächendeckenden Ausbau von Radwegen auf die Fahnen geschrieben, einschließlich dieser Bauform. Dabei ist die Gefahr an den Knotenpunkten straßenbegleitender Radwege seit den neunziger Jahren bekannt und in der Unfallforschung dokumentiert, besonders drastisch im Zweirichtungsbetrieb: Einbiegende Fahrer rechnen nicht mit Radverkehr von rechts, weshalb bauliche Radwege oft eine unbefriedigende Sicherheitsbilanz aufweisen. Die Polizeidirektion Kiel beziffert die Erhöhung des Unfallrisikos beim Fahren auf der falschen Seite auf das Fünffache.
Trotzdem wird weitergebaut, weiter benutzungspflichtig beschildert und weiter nicht freigeschnitten, weil die sichtbare Trennung politisch attraktiver ist als die messbare Sicherheit.
Dass mancherorts Radfahrer auch dort auf die Fahrbahn geführt werden, wo Platz genug wäre, weil man sich davon eine bremsende Wirkung auf den Autoverkehr verspricht, Radfahrer also als menschliche Schutzschilde gegen zu schnelle Autos einsetzt, gehört in dieselbe Kategorie von Symbolpolitik, nur mit umgekehrtem Vorzeichen.
Was wäre zu tun? Nichts Spektakuläres. Für jeden straßenbegleitenden Radweg im Kreis gehört dokumentiert, welche Sichtfelder an Einmündungen und Grundstückszufahrten erforderlich sind, ob sie vorhanden sind und wer sie freihält. Wo die Sicht dauerhaft fehlt, gehört die Benutzungspflicht aufgehoben, statt Radfahrer in eine Anlage zu zwingen, die an jedem Querungspunkt gegen sie arbeitet. Und die Beleuchtungskontrolle im Winterhalbjahr gehört zu den Aufgaben, die man nicht mit einer Kampagne erledigt.
Festzuhalten ist: Solange nichts davon geschieht, gilt an diesen Stellen weiter, dass beide Beteiligten alles richtig machen können und der Unfall trotzdem passiert.
Nur haftet am Ende einer, und verletzt wird der andere.
Quellen:
ÖAMTC: „ÖAMTC-Beobachtung zeigt: 71 Prozent der Fußgänger:innen bei Dunkelheit kaum sichtbar“, Pressemitteilung vom 30.10.2025
Stadt Aachen: Aktion „FahrRad aber Helle“ 2020
BFU Beratungsstelle für Unfallverhütung: „19. Tag des Lichts – Wer sichtbar ist, kommt sicherer an“, Medienmitteilung vom 28.10.2025
Stadt Kiel und Polizeidirektion Kiel: Faltblatt „Stopp! Du fährst auf der falschen Seite!“
International Transport Forum (OECD): Zero Road Deaths and Serious Injuries – Leading a Paradigm Shift to a Safe System, 2016
Dieser Artikel erschien erstmals am 02.11.2026. Das Beitragsbild ist ein Beispielbild von distelAPPArath auf Pixabay. Der Artikel wurde unter Einsatz von KI erstellt.
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Quelle: Progressive Stimme - Argumente, Fakten, Quellen - https://progressivestimme.de