Die Armutsindustrie III – Caritas, AWO und Co.

Wie,die Caritas, die AWO (um nur mal zwei zu nennen) und andere Träger oder Mitglieder der freien Wohlfahrtspflege sollen zur Armutsindustrie gehören, die tun doch nur Gutes.

Zuerst mal ein paar Urtöne von einer Bekannten, die 35 Jahre bei einem Mitglied der deutschen Wohlfahrtspflege gearbeitet hat.

Bei einem namhaften Mitglied der deutschen Wohlfahrtspflege, dessen Namen ich aus rechtlichen Gründen nicht nennen möchte, bestand die Jury, die Gutachter und die Empfänger der Fördergelder aus denselben Personen, und hier ging es nicht um Kleingeld, sondern um einen dreistelligen Millionenbetrag.“

Und

Die Wohlfahrtspflege muss sich fragen lassen, wessen Wohlfahrt sie letztendlich pflegt.
Sie lässt zwar durch ihre Mitgliedsvereine z. T. größte Not mit öffentlichem Geldern der Steuerzahler so lindern, dass Reiche nicht ärmer und Arme nicht reicher werden – doch wieviel des Geldes bleibt in den Funktionärsapparaten hängen? (Der PARITÄTISCHE hat nicht einmal eigene Einrichtungen. Bei dem machen Vereine die Arbeit und müssen irrsinnig hohe Mitgliedbeiträge an den PARITÄTISCHEN zahlen: die XXX (Name aus rechtlichen Gründen unkenntlich gemacht): 1 % des Bruttolohns der Angestellten plus 400 EURO für die Einrichtung.

Ohne die Mitgliedschaft kriegt der Verein keine öffentlichen Zuschüsse.

Inwieweit tragen die Funktionäre dazu bei, die Ursachen für Armut öffentlich zu benennen um der Würde der Betroffenen als Almosenempfänger gerecht zu werden?

Inwieweit ist es eine Kumpanei zwischen Funktionären der Wohlfahrtspflege und der verantwortlichen Politik? (Dafür habe ich 1000 Beispiele)“

Hier werden schon mal drei von fünf Kritikpunkten angesprochen, der Funktionärsapparat, respektive der Apparat im allgemeinen, der nicht schlecht von der „Wohlfahrt“ lebt, und immer mal wieder durch Skandale bei seiner „Bereicherung“ ins Gerede kommt, die mangelhafte Kontrolle bei der Vergabe von Geldern und die Tatsache, dass keine politische Armutsbekämpfung stattfindet, da man sich, wenn die Armut gesellschaftlich überwunden würde überflüssig macht, woran man natürlich nicht interessiert ist.

Ein weiteres Problem ist, dass Sozialleistungen die der Staat zu erbringen hat durch Wohlfahrtsleistungen ersetzt werden, die man zwar bekommen kann, auf die man jedoch keinen rechtlichen Anspruch hat. Man bewegt sich somit in einem rechtsfreien Raum und ist der „Gnade“ der Armutsindustrie ausgeliefert. Dabei stellen viele Träger oder Mitglieder der freien Wohlfahrtspflege gerne auch mal die Schuldfrage, in dem sie z.B. nur Menschen helfen, die „unverschuldet“ in Not geraten sind. Dabei liegt es vollkommen in ihrem Ermessen, welchen Maßstab sie bei der Schuld ansetzen und wem sie dementsprechend helfen.

Ich möchte hierzu eine Analogie aus dem SGB II heranziehen, dass sozialwidrige Verhalten, das über § 34 SGB II Einzug in die Hartz IV Gesetzgebung gehalten hat.

Wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch an sich oder an Personen, die mit ihr oder ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ohne wichtigen Grund herbeigeführt hat, ist zum Ersatz der deswegen erbrachten Geld- und Sachleistungen verpflichtet. Als Herbeiführung im Sinne des Satzes 1 gilt auch, wenn die Hilfebedürftigkeit erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wurde.

Hierzu ein Beispiel aus den fachlichen Weisungen der BA (Bundesagentur für Arbeit):

Die Weigerung einer Mutter eines nichtehelichen Kindes, den Vater zu benennen, kann im Einzelfall sozialwidrig sein. Hierbei ist eine Abwägung der Interessen der Mutter und des Kindes einerseits und der der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler andererseits vorzunehmen, wobei entsprechende Gesichtspunkte von der Mutter vorgetragen werden müssen. So ist es nicht sozialwidrig, den Vater nicht zu nennen, wenn mit Gefahr für das Leben der Mutter oder des Kindes zu rechnen ist.

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, die nicht Benennung des Vaters ist nur dann nicht „sozialwidrig“ wenn „mit Gefahr für das Leben der Mutter oder des Kindes zu rechnen ist“. Es reicht also nicht, dass der Vater ein Arsch ist und die Mutter nicht möchte, dass er Sorge- und Umgangsrechte geltend machen könnte, nein, er muss sie oder/und ihr Kind schon an Leib und Leben bedrohen, damit kein „sozialwidriges Verhalten“ vorliegt.

Von daher halte ich es ethisch und moralisch für ausgesprochen bedenklich, nur denen zu helfen, die „unverschuldet“ in Not geraten sind.

Ein weiteres Problem sind die Geldgeber und damit meine ich nicht die, die mal zu Weihnachten den Drückern der Armutsindustrie 10,- Euro in die Spendendose stopfen, sondern die Großspender. Diese bestimmen über ihre Spenden für welchen Zweck die Gelder verwendet werden. Beim Verfahren gegen Uli Hoeneß hat dieser sinngemäß gesagt: „Ja, aber ich habe doch viel Geld für wohltätige Zwecke gespendet und dann soll ich auch noch Steuern zahlen!“

Ja, sollten sie Herr Hoeneß und noch viel mehr als jetzt, damit man die Träger und Mitglieder der freien Wohlfahrtspflege abschaffen und deren Leistungen in staatliche Hand überführen kann, da die Daseinsvorsorge nicht „Privaten“ überlassen werden sollte, bei denen es keinen Rechtsanspruch auf Leistungen gibt und sie willkürlich entscheiden können wer von ihnen Geld bekommt und wer nicht.

Denn, mit dem jetzigen System verfestigen und steigern wir die Armut noch, da eine Armutsbekämpfung nicht stattfindet, weil keine Seite daran Interesse hat, die Armut zu beseitigen, da viele sehr gut von ihr leben und es für die Spender einen Prestigegewinn bedeutet Charity zu betreiben.

Dieser Artikel ist der dritte Teil einer vierteiligen Serie:
Die Armutsindustrie I – Geschichte der Armutsindustrie
Die Armutsindustrie II – Maßnahmenträger
Die Armutsindustrie III – Caritas, AWO & Co
Die Armutsindustrie IV – Die Tafeln

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Quelle: Progressive Stimme - Argumente, Fakten, Quellen - https://progressivestimme.de