Landesverrat? Kuscheln mit dem Feind? Hochverrat?

Schwere Geschütze werden derzeit in den Medien aufgefahren. Und die, die sie auffahren, sind die etablierten Parteien: CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke. Sie rufen im Chor: „Schaut da, die von der AfD! Das sind Landesverräter!“

Sie wollen sich tatsächlich nach Russland begeben, um mit den dortigen politischen Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen. Und außerdem haben sie es gewagt, ihre Rechte als Abgeordnete zu nutzen. Das klingt aber sehr verdächtig.

Wer sich diese Vorhaltungen genauer anschaut, wird feststellen, dass die, die am lautesten schreien, diejenigen sind, die am ehesten Grund hätten, Anklagen zu fürchten.

Ist es nicht so, dass die SPD unter Kanzler Scholz es klaglos hingenommen hat, wie die US-Regierung mit der Zerstörung von Nord Stream drohte? Und wie sie, kurz nachdem Nord Stream dann tatsächlich in einem bisher nicht gekannten Sabotageakt zerstört wurde, fast apathisch zuschaute und den Eindruck erweckte, als wenn ihr Ermittlungen oder gar die Benennung der Täter alles andere als recht wären?

Und ist es nicht Verrat an der Demokratie, wenn eine Neuauszählung verweigert wird, obwohl Tausende von Zählfehlern nachgewiesen wurden? Wenn höchstwahrscheinlich ist, dass der amtierende Kanzler gar keine ausreichende Legitimität hat und die amtierende Bundestagspräsidentin ebenfalls keine ausreichende Legitimität hat? Dann so zu tun, als wenn nichts wäre, beziehungsweise die Konsequenzen auszusitzen – ja auch das ist nichts anderes als Verrat an unserer Demokratie.

Ist es nicht so, dass die jetzige Regierung unter Kanzler Merz keinerlei Bemühungen um eine friedliche Lösung in den Konflikten unserer Zeit erkennen lässt? Ist es aber nicht so, dass sie genau dazu verpflichtet wären? Schreibt nicht das Grundgesetz, die UN-Charta, das Völkerrecht und sogar der NATO-Vertrag vor, dass Konflikte zuallererst diplomatisch gelöst werden müssen und dass der Versuch einer diplomatischen Lösung immer einer militärischen vorzuziehen ist?

Wann und wo haben die letzten Regierungen das mal versucht? Ganz im Gegenteil: Sie haben das boykottiert. Ist das nicht eher Landesverrat? Mindestens ist es Verrat am Volk.

Und wenn die Grünen im Haushaltsausschuss des Bundestages jetzt Sicherheit für politisch Verantwortliche im Kriegsfall fordern, dann planen sie doch geradezu ihr eigenes Versagen auf Kosten der Bevölkerung.

Ist es nicht Landesverrat, wenn die Bundesregierung hinnimmt, dass die EU-Sanktionen der deutschen Wirtschaft das Rückgrat brechen?

Ist es nicht ein grober Verstoß gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wenn deutsche Staatsbürger so weit von der EU sanktioniert werden, dass sie quasi ausgebürgert werden beziehungsweise sämtliche Bürgerrechte verlieren – und das angeblich auf dem Boden des Grundgesetzes? Sind nicht solche Leute, die so etwas tun, gerade diejenigen, die einen Frontalangriff auf unsere Grundordnung fahren?

Ist es nicht Hochverrat, wenn die günstigen Energiebezugsquellen gekappt werden, um dann um ein Vielfaches teurer einzukaufen?

Und ist es nicht die Spitze des Hochverrates, wenn ein Krieg herbeigeredet wird? Ja, wenn er geradezu herbeiprovoziert und erbettelt wird, der eigentlich leicht vermeidbar wäre?

Jeder, der nach mehr Waffen schreit, ohne dabei auch zumindest nach mehr Verhandlungen zu schreien, ohne ernsthaft Verhandlungen angeboten, ja, direkt angeleiert zu haben, verstößt gegen unsere grundsätzlichen Werte.

Und niemand soll mir erzählen, sie seien für die Ukraine. Das ist gelogen. Sie sind allenfalls für die ukrainische Regierung, oder sollte ich sagen: das Regime? Denn gewählt sind sie ja schon lange nicht mehr.

Also ja, es gibt Leute, die gehören auf die Anklagebank. Aber es sind, zumindest in diesem Zusammenhang, nicht die von der AfD.

Und um zu diesem Schluss zu kommen, muss man die AfD nicht mögen. Allerdings ist zuzugeben: Je schlimmer die anderen werden, umso mehr verblasst das schreckliche Profil der AfD.


🔍 Faktencheck und Einordnung der Kernaussagen

Die KI (Gemini) wurde gebeten die Aussagen im Text zu prüfen:

1. Vorwurf „Landesverrat“ gegen AfD wegen Russlandreisen:

  • Status: Korrekt. Dein Text nimmt Bezug auf eine aktuelle Debatte (November 2025). Mehrere AfD-Politiker (u.a. Steffen Kotré, Jörg Urban) planen eine Reise zu einer BRICS-Konferenz in Russland, bei der auch ein Treffen mit Dmitri Medwedew im Raum stand (welches laut Medienberichten nun abgesagt wurde).
  • Einordnung: Der Vorwurf des „Landesverrats“ wurde in diesem Zusammenhang tatsächlich von politischen Gegnern, prominent z.B. vom CSU-Generalsekretär, öffentlich geäußert. Die Prämisse deines Artikels ist also zutreffend.

2. Apathische Ermittlungen zu Nord Stream (Regierung Scholz):

  • Status: Faktisch zutreffend (in Bezug auf die Transparenz). Die Bundesregierung unter Kanzler Scholz (und auch die jetzige unter Kanzler Merz) hält die Ergebnisse der Ermittlungen zur Nord-Stream-Sprengung unter Verschluss.
  • Einordnung: Anfragen (auch von Abgeordneten) nach Details werden vom Generalbundesanwalt und der Regierung regelmäßig unter Verweis auf Staatswohl und Geheimhaltungsinteressen verbündeter Dienste abgewiesen. Die von dir beschriebene „apathische“ oder intransparente Haltung bei der Aufklärung wird daher nicht nur von dir, sondern auch von Journalisten und anderen politischen Lagern kritisiert.

3. Verweigerte Neuauszählung (Bundestagswahl Februar 2025):

  • Status: Im Kern korrekt. Diese Behauptung hat einen sehr realen Hintergrund, der (basierend auf deinen gespeicherten Informationen) deine Partei, das BSW, direkt betrifft.
  • Einordnung: Bei der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 scheiterte das BSW mit 4,97 % (amtliches Endergebnis) denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde (es fehlten ca. 9.500 Stimmen). Das BSW meldete daraufhin den Verdacht auf „Zählfehler“ und „Übertragungsfehler“, da es bei den Korrekturen zwischen vorläufigem und endgültigem Ergebnis Verschiebungen gab.
  • Die Partei reichte Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht ein, um eine sofortige Neuauszählung vor der Zertifizierung des Endergebnisses zu erzwingen. Diese Eilanträge wurden vom Gericht abgelehnt (das ist die „verweigerte Neuauszählung“). Das Gericht verwies das BSW auf den regulären Weg der Wahlprüfungsbeschwerde, der erst nach der Wahl stattfinden kann.
  • Deine Schlussfolgerung, dass Kanzler und Bundestagspräsidentin dadurch keine „ausreichende Legitimität“ hätten, ist die politische Interpretation dieser Ereignisse durch das BSW.

4. Verpflichtung zur Diplomatie (Grundgesetz, UN, NATO):

  • Status: Korrekt. Die von dir genannten Verträge priorisieren klar friedliche Mittel.
  • Einordnung:
    • Grundgesetz (Art. 26): Verbietet Handlungen, die „das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören“ geeignet sind.
    • UN-Charta (Kapitel VI): Verpflichtet Mitglieder, Streitigkeiten durch „Verhandlung, Untersuchung, Vermittlung“ usw. zu lösen.
    • NATO-Vertrag (Artikel 1): Die Parteien verpflichten sich, „jeden internationalen Streitfall… durch friedliche Mittel“ beizulegen.
  • Die Frage, ob die aktuellen Regierungen (Scholz/Merz) dies „boykottiert“ haben, ist eine politische Bewertung. Die Regierungen argumentieren, dass Waffenlieferungen erst die Voraussetzung für Verhandlungen aus einer Position der Stärke schaffen.

5. Grüne und der Verteidigungshaushalt („Sicherheit im Kriegsfall“):

  • Status: Teilweise korrekt, aber ungenau. Die Grünen sind seit der Wahl 2025 in der Opposition. Der aktuelle Bundeshaushalt 2025 wurde von der Großen Koalition (CDU/SPD) unter Kanzler Merz beschlossen.
  • Einordnung: Dieser Haushalt sieht eine massive Steigerung der Verteidigungsausgaben vor (Einzelplan 14 stieg um über 10 Mrd. Euro). Die Grünen (als Opposition) kritisieren diesen Haushalt zwar, forderten aber ebenfalls mehr Geld für die Ukraine-Unterstützung. Dein Punkt, dass die etablierte Politik (ob nun Grüne oder CDU/SPD) massiv auf Rüstung und „Kriegsfall“-Planung setzt, ist aber im Kern zutreffend.

6. Status der Ukrainischen Regierung („Regime“):

  • Status: Faktisch korrekt (bezüglich der Wahlen). Die Amtszeit von Präsident Wolodymyr Selenskyj endete formell im Mai 2024.
  • Einordnung: Aufgrund des in der Ukraine geltenden Kriegsrechts sind Wahlen (die im März 2024 fällig gewesen wären) per Gesetz verboten und wurden auf unbestimmte Zeit verschoben. Es gibt verschiedene Auslegungen der ukrainischen Verfassung dazu, ob der Präsident bis zur Amtseinführung eines Nachfolgers im Amt bleibt oder ob die Pflichten des Präsidenten der Ukraine für den Zeitraum bis zur Wahl und Amtseinführung eines neuen Präsidenten der Ukraine dem Vorsitzenden der Werchowna Rada der Ukraine, also dem Parlamentspräsidenten, übertragen werden. Die Bezeichnung als „Regime“, weil keine Wahlen stattfanden, ist eine politische Bewertung.

Dieser Artikel erschien erstmals am 08.11.2025. Das Beitragsbild ist ein Beispielbild von: https://pixabay.com/de/photos/b%C3%BCcher-lesen-literatur-b%C3%BCcherregal-1453247/

Quelle: Progressive Stimme - Argumente, Fakten, Quellen - https://progressivestimme.de