Stellen wir uns ein hypothetisches Szenario vor: Es kommt zu einem echten politischen Machtwechsel. Eine neue Regierung tritt an, die nicht Teil des bisherigen „Weiter-so“ ist. Doch diese Regierung steht sofort vor einem gewaltigen Problem.
Wir sind pleite. Der Schuldenberg ist immens. Wir haben Gesetze verabschiedet und internationale Verträge unterzeichnet, die uns über Jahre hinweg zu massiver Aufrüstung verpflichten. Ja, wir haben uns sogar darüber hinaus verpflichtet die Rüstung anderer Staaten zu bezahlen. Wir haben Strukturen geschaffen, die den militärisch-industriellen Komplex immer weiter aufblähen. Das Geld der Steuerzahler ist auf Jahre hinaus verplant und fließt in Kanonen statt in die Infrastruktur.
Die entscheidende Frage lautet also: Wie kann ein solcher Staat seine Handlungsfähigkeit wiedererlangen?
Rechtsstaatlichkeit als oberstes Gebot
Ich schicke eines voraus: Ich bin ein Mensch, der fest davon überzeugt ist, dass Regeln eingehalten werden müssen. Willkürliche Enteignungen lehne ich ab; sie sind nur unter den extrem engen Grenzen des Grundgesetzes denkbar. Auch ein Bruch von Verträgen ist für mich keine Option, solange nicht das nackte Überleben des Staates davon abhängt. Wir dürfen nicht zu den Methoden greifen, die wir anderen vorwerfen.
Wie aber kann der Staat dann den Spielraum zurückgewinnen und vielleicht sogar diejenigen in Regress nehmen, die uns diese Misere eingebrockt haben?
Die Antwort liegt nicht in der Willkür, sondern in der konsequenten Anwendung von straf- und zivilrechtlicher Haftung.
Lobbyismus oder Korruption?
Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss könnte – den entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt – relativ schnell aufklären, wie bestimmte Rüstungsprojekte zustande kamen. Trotz unserer oft einseitigen Medienlandschaft dringen schon heute verstörende Details ans Licht.
Wir hören von Rüstungskonzernen, deren Nähe zu Entscheidungsträgern mehr als fragwürdig ist. Wenn Abgeordnete oder Parteien im zeitlichen Umfeld entscheidender Abstimmungen finanzielle Zuwendungen oder Vorteile durch Lobbyverbände erhalten, mag das heute von Gerichten oft noch als legaler Lobbyismus gewertet werden. Doch solche Haltungen sind nicht in Stein gemeißelt.
Gute Juristen in den Ministerien könnten solche Vorkommnisse zum Anlass nehmen, um geschlossene Verträge grundsätzlich in Frage zu stellen. Wurden Verträge durch unlautere Einflussnahme erwirkt, sind sie nichtig. Das Ziel muss sein:
- Die Verträge zu negieren.
- Schadensersatz zu verlangen – und zwar in voller Höhe.
Die Haftung der Aktionäre
Hier müssen wir einen Schritt weitergehen, als es bisher üblich war. Nicht nur die Unternehmen als juristische Hülle, sondern auch deren Eigentümer müssen in die Pflicht genommen werden. Aktionäre von Rüstungsfirmen profitieren direkt von Kriegen und Konflikten. Wenn diese Firmen sich etwas zu Schulden kommen lassen, wenn ihre Produkte völkerrechtswidrig eingesetzt werden oder Zivilisten töten und dies auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Herstellers zurückzuführen ist, dann müssen die Eigentümer haften.
Mindestens zivilrechtlich, im Härtefall auch strafrechtlich. Wer weiß, dass sein Unternehmen in Krisengebiete liefert oder an Organisationen verkauft, die das Völkerrecht missachten, und wer dann auf der Hauptversammlung den Vorstand dennoch entlastet, der macht sich mitschuldig. Es geht mir hier nicht um Rache, sondern um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates: Die Gewinne aus diesem schmutzigen Geschäft müssen abgeschöpft werden.
Historische Vorbilder: Das „Tabak-Prinzip“
Wer glaubt, dass ein solches Vorgehen gegen mächtige Industriekonzerne juristisches Neuland sei, der irrt. Wir haben historische Präzedenzfälle.
Schauen wir auf die Tabakindustrie. Jahrzehntelang haben diese Konzerne Studien verfälscht und die Öffentlichkeit über die Risiken getäuscht, um Profite zu sichern. Am Ende holte die Realität sie ein: Im Master Settlement Agreement (1998) in den USA mussten die Konzerne dem Staat Milliarden zahlen, weil durch ihre Lügen dem öffentlichen Gesundheitssystem immense Kosten entstanden waren. Ähnliches sehen wir beim Asbest-Skandal.
Übertragen wir das auf die Rüstungsindustrie: Wenn Konzerne Bedrohungsszenarien künstlich aufblähen und Studien manipulieren, um unnütze Waffen zu verkaufen, dann ist der Staat der Geschädigte. Er hat auf Basis von Täuschung Steuergelder verpulvert. Diese Verträge sind anfechtbar, und die Konzerne müssen für den entstandenen Schaden am Volksvermögen haften – genau wie damals die Tabakkonzerne.
Keine Verjährung des Unrechts: Die Haftung der Erben
Wir müssen diesen Gedanken aber noch radikaler zu Ende denken. Unrechtmäßiger Vermögenserwerb verjährt moralisch nicht – und oft auch juristisch nicht, selbst über Generationen hinweg.
Wir haben in Deutschland klare historische Präzedenzfälle dafür, dass Vermögensübertragungen Jahrzehnte später rückgängig gemacht wurden, weil sie auf Unrecht basierten. Denken wir an die Rückerstattung jüdischen Vermögens („Arisierung“) oder an die Rückabwicklung von Enteignungen in der DDR nach der Wiedervereinigung.
Um hier gar keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Es geht an dieser Stelle ausdrücklich nicht um einen historischen oder moralischen Vergleich der damaligen Verbrechen mit der heutigen Situation. Das Leid der Opfer von damals steht für sich und verbietet jeden Vergleich. Worauf ich hinaus will, ist rein der finanzjuristische Mechanismus: In beiden historischen Fällen hat der Rechtsstaat anerkannt, dass Eigentum, das durch Unrecht den Besitzer gewechselt hat, niemals rechtmäßiges Eigentum werden kann – auch nicht durch Vererbung.
Was wir heute erleben – diese gigantische Verschwendung von Steuergeldern für eine aufgeblähte Rüstung auf Basis fragwürdiger oder manipulierter Bedrohungskulissen – ist faktisch eine Enteignung des Volkes und des Staates. Das Gemeinwohl wird geplündert, um private Profite zu mästen. Wenn sich in Zukunft belegen lässt, dass diese Gewinne auf Täuschung, Korruption oder Verfassungsbruch basierten, dann sind sie unrechtmäßiges Vermögen. Und dieses kann auch von den Erben der heutigen Profiteure zurückgefordert werden. Niemand soll glauben, er könne Gewinne, die aus der Plünderung des Staates stammen, sicher in die nächsten Generationen retten.
Die „Zeitenwende“ auf dem Prüfstand
Auch die politischen Entscheidungen selbst müssen auf den Prüfstand. Nehmen wir die „Zeitenwende“ des ehemaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz.
Am 27. Februar 2022 verkündete Scholz ein 100-Milliarden-Euro-Paket. Diese Entscheidung wurde nicht im Parlament debattiert, es gab keinen gesellschaftlichen Diskurs, kein Mandat. Dennoch wurde es hingenommen. Das ist kein demokratisches Verfahren. Deshalb steht die Legitimität dieser Schuldenaufnahme in Frage. Wenn Politiker ihre Befugnisse derart überschreiten, muss auch über die persönliche Haftung nachgedacht werden – bis hin zum Zugriff auf das Privatvermögen.
Das Problem mit der EU
Ein weiterer gigantischer Kostenfaktor liegt in Brüssel. Die EU geht mittlerweile Verpflichtungen ein, die weit über die Kompetenzen hinausgehen, die ihr vertraglich zustehen (Ultra-vires-Akte).
Wo die EU unser Grundgesetz missachtet – etwa durch Sanktionen ohne rechtsstaatliche Verfahren –, müssen wir die Gültigkeit dieser Verpflichtungen bestreiten. Wenn die EU grundlegende Rechte deutscher Bürger ignoriert, stellt sich die Frage, ob wir nicht gezwungen sind, über einen Austritt nachzudenken, um unsere Verfassung zu schützen. Personen, die solche kompetenzwidrigen Verpflichtungen zu Lasten Deutschlands eingegangen sind, müssen persönlich haftbar gemacht werden.
Realismus und die Gefahr des Nationalismus
All diese Maßnahmen würden dazu führen, dass eine zukünftige Regierung ihre Handlungsfähigkeit zurückgewinnt. Aber seien wir ehrlich: Das ist ein titanisches Vorhaben.
Eine Regierung, die das durchsetzen will, braucht eine enorme Stärke, Rückhalt in der Bevölkerung und eine gewisse Medienhoheit. Und genau hier lauert die Gefahr. Um diese Stärke zu generieren, ist die Versuchung groß, an niedere Instinkte zu appellieren: an extremen Nationalismus.
Wenn wir diesen Weg gehen, wenn wir versuchen, Souveränität durch nationalistische Aufhetzung zu erreichen, dann laufen wir Gefahr, dass dieser Nationalismus aus dem Ruder läuft – wie wir es aus der Geschichte nur zu gut kennen. Die Kollateralschäden wären am Ende höher als der Nutzen. Wir brauchen einen wehrhaften Rechtsstaat, keinen entfesselten Mob.
Dieser Artikel erschien erstmals am 20.12.2025. Das Artikelbild ist ein Beispielbild, es wurde mit Gemini generiert.
Quelle: Progressive Stimme - Argumente, Fakten, Quellen - https://progressivestimme.de