Am 3. April 2026 berichtete u. a. die Frankfurter Rundschau über eine Gesetzesänderung, die in ihrer Tragweite kaum zu überschätzen ist – und die dennoch fast völlig geräuschlos am deutschen Michel vorbeigegangen ist. Seit dem 1. Januar dieses Jahres sieht das Wehrpflichtgesetz vor, dass Männer unter 45 Jahren eine offizielle Genehmigung einholen müssen, wenn sie Deutschland für länger als drei Monate verlassen wollen.
Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Während wir uns noch über die „Modernisierung“ der Wehrerfassung unterhalten, ist die faktische Einschränkung der Reisefreiheit für Millionen Bürger bereits Gesetz. Wer ein Auslandssemester plant, einen Job jenseits der Grenze annimmt oder auch nur eine längere Weltreise antreten will, steht plötzlich unter Generalverdacht, sich dem „Dienst für Deutschland“ entziehen zu wollen.
Bürokratisches Chaos und das Schweigen im Land
Besonders entlarvend ist die Reaktion aus dem Haus von Boris Pistorius. Auf Anfrage der Zeitung gab man dort zu, dass man an „konkretisierenden Regelungen“ zur Vermeidung „überflüssiger Bürokratie“ noch arbeite. Mit anderen Worten: Das Gesetz ist in Kraft, aber das Ministerium hat keine Ahnung, wie es das Ganze praktisch handhaben soll. Es gibt bisher keine Stelle, die diese Genehmigungen koordiniert oder erteilt.
Es gab im Vorfeld keine Diskussion über diese Änderung, sie hat keine Beachtung in den Medien gefunden, sie war schlicht nicht bekannt. Im Übrigen auch ein Armutszeugnis für die Opposition im Bundestag, die ihren Job hier definitiv nicht gemacht hat. Ein Beispiel, an dem man das möglicherweise unberechtigte Fehlen des BSW (die Neuauszählung wird trotz zahlreicher nachgewiesener Ungereimtheiten immer noch verweigert) deutlich bemerkt. In was für einem Land leben wir eigentlich, in dem ein solcher Ausreisevorbehalt für einen massiven Teil der Bevölkerung unbemerkt verabschiedet wird? Eine solch gravierende Einschränkung wird klammheimlich und vollkommen ohne jede politische oder gesellschaftliche Diskussion eingeführt. Kein Aufschrei, keine breite mediale Debatte, nichts. Dass dieser beispiellose, tiefgreifende Eingriff in unsere Grundrechte einfach so durchgewunken wird, ist für mich nur ein weiteres Indiz dafür, dass wir uns von der Demokratie in diesem Land längst verabschiedet haben.
Der „Wille“ als Straftatbestand: Juristischer Pfusch der Extraklasse
Ein Blick in den Gesetzestext offenbart zudem ein handwerkliches Desaster. In Paragraph 3 des Wehrpflichtgesetzes heißt es, dass die Genehmigung einzuholen ist, wenn man das Land länger als drei Monate verlassen will.
Hier lohnt sich ein Blick in die Rechtsgeschichte, um die Absurdität zu verdeutlichen. Ich erinnere mich an die Diskussionen um die Beteiligung deutscher Verantwortlicher am völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien (den Serbienkrieg) Ende der 90er Jahre. Damals wurde – unter anderem in Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages – festgestellt, dass nach dem damaligen Paragraph 80 des Strafgesetzbuches (StGB) zwar die Vorbereitung eines Angriffskrieges strafbar war, die Führung bzw. Durchführung jedoch eine Gesetzeslücke darstellte.
Dieser juristische Eiertanz feiert nun im Wehrpflichtgesetz eine bizarre Wiederholung. Wenn es nur auf den Willen ankommt, ergibt sich eine logische Sackgasse: Wer ursprünglich gar nicht vorhatte, länger als drei Monate zu bleiben, sich dann aber aufgrund der Umstände im Ausland dazu entscheidet, ist streng genommen nicht betroffen – schließlich war der Wille zur langen Abwesenheit bei der Ausreise nicht da. Umgekehrt bräuchte jemand, der fest vorhat, in ein anderes Land zu gehen, es dann aber am Ende gar nicht tut, trotzdem die Genehmigung. Man braucht sie also nur für die Absicht, nicht für die Tat.
Und streng genommen ist es sogar noch schlimmer: Der Wille ändert sich bei manchen Menschen bekanntlich ziemlich häufig. Fünfmal am Tag sagen sie, dass sie auswandern wollen, und sechsmal am Tag überlegen sie es sich anders und finden es hier doch ganz schön. Bräuchten sie für jede dieser Willensänderungen dann eine neue Genehmigung? Man merkt schnell, wie irre das wird. Vielleicht sollte das Bundesverteidigungsministerium an einem „Willens-Scanner“ arbeiten lassen, damit man dort die Pflicht erkennt, wann jemand etwas zu tun hat.
Strafen sind für Verstöße noch keine vorgesehen, zu befürchten ist, dass dies der nächste Schritt ist.
Berater-Millionen für handwerklichen Mist
Dieses Gesetz ist nicht das erste und nicht das letzte in einer Reihe von Gesetzen, bei denen man sich fragt: Wie kann es eigentlich sein, dass wir als Staat gleichzeitig zig Millionen für Berater ausgeben und dabei handwerklich ein solcher Mist herauskommt?
Aber vielleicht ist das ja auch genauso gewollt. Schließlich verdienen dann wieder Heerscharen von Anwälten – die am Ende ja auch nichts anderes als Berater sind –, weil bis aufs Messer um die Auslegung gestritten wird.
Ein Blick in die Ukraine: Von der Meldepflicht zur „Bussifizierung“
Dass bürokratische Wehrerfassungsgesetze und Ausreisevorbehalte oft nur der Anfang einer viel drastischeren Spirale sind, zeigt ein nüchterner Blick auf die Entwicklung in der Ukraine. Ende 2013 wurde die allgemeine Wehrpflicht dort offiziell ausgesetzt. Doch nach den Maidan-Protesten und dem Beginn des bewaffneten Konflikts im Donbass im Jahr 2014 kehrte sich diese Entwicklung schlagartig um. Die Wehrpflicht wurde wieder eingeführt und es folgten mehrere Mobilmachungswellen. In diesem Zuge wurden die Meldepflichten massiv verschärft und wieder streng kontrolliert: Wehrpflichtige Männer durften ihren Wohnort fortan nicht mehr ohne ausdrückliche Genehmigung des zuständigen Militärkommissariats wechseln. Der Staat zog die Schlinge der Erfassung bereits hier deutlich enger.
Mit der Ausrufung des Kriegsrechts im Februar 2022 war der nächste Schritt dann nur noch eine Formsache: Es gipfelte in einem pauschalen Ausreiseverbot für alle Männer zwischen 18 und 60 Jahren. Als sich im weiteren Verlauf nicht mehr genug Freiwillige meldeten, wurde der Druck weiter erhöht. Im Frühjahr 2024 trat ein neues Mobilmachungsgesetz in Kraft, das wehrpflichtige Männer zwang, ihre Daten kurzfristig auch über elektronische Register zu aktualisieren. Bei Zuwiderhandlung folgten administrative Sanktionen wie der Entzug der Fahrerlaubnis oder die Verweigerung konsularischer Dienste im Ausland. Was also einst als verwaltungstechnische Meldepflicht und Umzugsvorbehalt begann, endete in der Praxis, die heute den Alltag prägt und in zahllosen Videos dokumentiert ist: der sogenannten „Bussifizierung“, bei der Rekrutierungskommandos Männer auf offener Straße aufgreifen und gewaltsam in Transporter zerren.
Dieser Artikel erschien erstmals am 03.04.2026. Das Artikelbild ist ein Beispielbild von TF3000 auf Pixabay.
Quelle: Progressive Stimme - Argumente, Fakten, Quellen - https://progressivestimme.de