Ein Bericht über den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner ständigen Rechtsprechung, beginnend mit dem berühmten Lüth-Urteil, immer wieder betont: Die Meinungsfreiheit ist für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung „schlechthin konstituierend“. Sie ist die „Lebensluft“ der Demokratie. Ohne den freien, ungehinderten Austausch von Argumenten verkommt der politische Prozess zu einer Farce.
Doch blickt man auf das Wahljahr 2025 und die aktuellen Entwicklungen im Jahr 2026, muss man konstatieren: Deutschland hat sich von diesem Ideal weit entfernt. Wir leben in einer Zeit der „eingeschränkten Demokratie“. Zwei voneinander unabhängige internationale Untersuchungen – eine aus dem US-Kongress und eine von den Vereinten Nationen – liefern nun die Beweise dafür, dass der politische Wettbewerb massiv verzerrt wurde. Besonders eine politische Kraft, das BSW, stand dabei im Fadenkreuz einer Maschinerie aus digitaler Zensur und diskursiver Ausgrenzung.
1. Der Blick von Außen: Die „Zensur-Industrie“ der EU
Der Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses hat in einer zweiteiligen Untersuchung enthüllt, wie die Europäische Union über den „Digital Services Act“ (DSA) globalen Druck auf soziale Netzwerke ausübt. Was als Kampf gegen „Desinformation“ verkauft wird, entpuppt sich als Werkzeug zur Unterdrückung unliebsamer politischer Meinungen.
Der am 3. Februar 2026 veröffentlichte zweite Teil des Berichts ist vernichtend. Er belegt anhand interner Dokumente, dass die EU-Kommission Plattformen wie X (ehemals Twitter), YouTube und Facebook dazu drängte, konservative und regierungskritische Inhalte in ihrer Reichweite zu drosseln oder ganz zu löschen.
Die Untersuchung zeigt, dass vor allem drei Themenbereiche zensiert wurden, die deckungsgleich mit den Kernthemen des BSW sind:
Der Ukraine-Krieg: Forderungen nach Friedensverhandlungen und Kritik an Waffenlieferungen wurden oft pauschal als „russische Desinformation“ gefiltert.
Migration: Kritik an der offenen Grenzpolitik wurde algorithmisch als „Hassrede“ (Hate Speech) herabgestuft.
Establishment-Kritik: Parteien, die den Status quo herausfordern, wurden systematisch benachteiligt.
Das bedeutet: Der Wahlkampf 2025 fand auf einem schiefen Spielfeld statt. Das BSW kämpfte nicht nur gegen politische Gegner, sondern gegen Algorithmen, die von Brüssel aus justiert wurden, um genau diese Positionen unsichtbar zu machen.
Die Original-Berichte aus den USA:
- Teil I (Juli 2025): The Foreign Censorship Threat & The Digital Services Act
- Teil II (3. Februar 2026): Europe’s Decade-Long Campaign to Censor the Global Internet
2. Der Blick der Vereinten Nationen: Der „Chilling Effect“ in Deutschland
Während die USA die technische Zensur aufdeckten, lieferte Irene Khan, die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, nach ihrem Deutschland-Besuch (Ende Januar bis 6. Februar 2026) die menschenrechtliche Diagnose. Ihr Befund ist alarmierend.
Khan warnt vor einem „Chilling Effect“ – einer Atmosphäre der Einschüchterung. Bürger trauen sich nicht mehr, ihre Meinung zu sagen, aus Angst vor beruflichen Konsequenzen oder gesellschaftlicher Ächtung. Besonders kritisiert sie den Umgang mit dem Nahost-Konflikt. Der deutsche Staat nutze polizeiliche Mittel und Verbote, um legitime politische Kritik (etwa am Vorgehen Israels in Gaza) zu kriminalisieren.
Die Auswirkung auf die Demokratie: Indem friedliche Proteste verboten und legitime völkerrechtliche Einwände als „antisemitisch“ gebrandmarkt wurden, wurde der Meinungskorridor künstlich verengt. Für das BSW, das eine differenzierte Haltung zum Nahost-Konflikt vertritt und das Völkerrecht hochhält, bedeutete dies eine massive Behinderung. Die Partei wurde durch diese staatliche „Rahmung“ delegitimiert, noch bevor eine inhaltliche Debatte stattfinden konnte. Wer für Frieden demonstrierte, wurde kriminalisiert. Das ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig.
Quelle:
Preliminary Observations of Irene Khan, UN Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression – Visit to Germany (06. Feb. 2026). (Abrufbar über das OHCHR Medienportal).
3. Das I-Tüpfelchen: Die verweigerte Neuauszählung
Als wäre die Manipulation des öffentlichen Raumes durch Algorithmen und Versammlungsverbote nicht genug, wirft auch der technische Ablauf der Wahlen Fragen auf. Berichte über Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl 2025 reißen nicht ab. Doch statt – wie es in einer funktionierenden Demokratie selbstverständlich wäre – durch eine transparente Neuauszählung in den betroffenen Bezirken Vertrauen wiederherzustellen, mauern die Verantwortlichen.
Die Weigerung, diese Unregelmäßigkeiten restlos aufzuklären, passt ins Bild: Das Ergebnis scheint wichtiger zu sein als der korrekte demokratische Prozess. Es verfestigt sich der Eindruck, dass jede Stimme, die das etablierte Machtgefüge stört – sei es durch die Wahl des BSW oder durch ungültige Stimmen, die plötzlich gültig werden könnten –, als Störfaktor betrachtet wird.
Ergebnis
Wenn das Bundesverfassungsgericht sagt, die Meinungsfreiheit sei „konstituierend“ für die Demokratie, dann müssen wir uns eingestehen: Unsere Demokratie ist beschädigt.
Wir haben Wahlen erlebt, bei denen:
Digitale Zensur (laut US-Bericht) die Reichweite oppositioneller Themen künstlich beschnitt.
Staatliche Einschüchterung (laut UN-Bericht) Bürger davon abhielt, öffentlich für ihre Überzeugungen einzutreten.
Administrative Arroganz eine transparente Überprüfung der Wahlergebnisse verhindert.
Das BSW und seine Wähler sind die Leidtragenden dieser Entwicklung. Es ist leichsinnig und gefährlkich, diese Mechanismen als „Kampf gegen Desinformation“ zu verharmlosen, wir sollten sie als das benennen, was sie sind: Ein Angriff auf die Grundlagen unserer Freiheit.
Um mal aufzuzeigen, wie sich das in der Praxis anfühlt, hier ein Bericht, von der Kundgebung „Frieden für Gaza – Stoppt den Völkermord in Gaza – Keine Waffen in Kriegsgebiete! – Frieden statt Wettrüsten!“ am 13.09.2025. Diese Veranstaltung fand zwar nach den Wahlen statt, zeigt aber die Mechanismen genau:
Der Weg in den autoritären Staat
Ein Erfahrungsbericht zur Organisation einer Kundgebung in Berlin.
Am Samstag, dem 13. September 2025, fand vor dem Brandenburger Tor in Berlin eine große Kundgebung unter dem Motto: „Frieden für Gaza – Stoppt den Völkermord in Gaza – Keine Waffen in Kriegsgebiete! – Frieden statt Wettrüsten!“ statt.
Die Erfahrungen bei der Anmeldung und Durchführung dieser Versammlung haben uns mehr als deutlich gezeigt, wie Deutschland in die Repression abgleitet und zu einem autoritären Staat zu werden droht.
Bürokratische Hürden als System
Grundsätzlich ist die Anmeldung von Versammlungen oft ein schwieriges Unterfangen. Der Auflagenbescheid wird oft erst wenige Tage, manchmal nur Stunden vor der Veranstaltung ausgestellt. Dies gilt selbst dann, wenn die Versammlung Wochen oder Monate im Voraus angemeldet wurde. So werden die Organisatoren bis zum letzten Moment in Unkenntnis darüber gehalten, welche Auflagen ihnen drohen, ob der angemeldete Platz im gewünschten Umfang nutzbar ist und ob eventuell Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Aufgrund der Kürze der Zeit ist letzteres oft kaum noch möglich. An diesen Zustand hat man sich über die Jahre fast schon gewöhnt.
In unserem Fall musste die Anmelderin wochenlang darauf drängen, überhaupt eine verbindliche Aussage zur Nutzbarkeit des Platzes zu erhalten und ein Kooperationsgespräch mit den Behörden zu führen.
Steine im Weg: Behinderung der Mobilisierung
Die Bewerbung der Kundgebung wurde massiv erschwert. Mehrere Anzeigenblätter in Brandenburg weigerten sich, Anzeigen für die Veranstaltung zu veröffentlichen. In Berlin lehnte der Betreiber von Werbemonitoren im öffentlichen Personennahverkehr die Schaltung unserer Anzeigen ebenfalls ab.
Die Plakatierung wurde in vielen Städten untersagt. Besonders absurd war die Begründung in Berlin: Nachdem uns zunächst eine Genehmigung erteilt wurde, wurde diese kurz darauf mit dem Hinweis zurückgezogen, sie sei irrtümlich erfolgt, denn eine solche Plakatierung sei zwar für einen Zirkus, nicht aber für eine grundgesetzlich geschützte politische Kundgebung vorgesehen. Auch in anderen Städten, gab es ähnliche Probleme. In den Fällen, in denen wir gerichtlich dagegen vorgingen, haben wir gewonnen – doch wir konnten nicht überall den Rechtsweg beschreiten.
Der plötzliche Konflikt mit dem Berlin-Marathon
Drei Tage vor der Veranstaltung fiel den Behörden plötzlich auf, dass für den Berlin-Marathon, der eine Woche nach unserer Kundgebung stattfinden sollte, bereits Aufbauten auf der angrenzenden Straße des 17. Juni für denselben Tag geplant waren. Obwohl der Marathon als eines der größten Events Berlins seine Aufbaupläne bereits im Februar 2025 angemeldet hatte und wir unsererseits seit Wochen detaillierte Lagepläne eingereicht hatten, soll dies den Verantwortlichen bis dahin entgangen sein.
In der Folge versuchte man, uns einen Ortswechsel aufzuzwingen. Eine logistische Unmöglichkeit, da Plakate, Flyer, Anzeigen und Pressemitteilungen bereits seit Langem auf das Brandenburger Tor als Veranstaltungsort hinwiesen. Wir versuchten mit dem Organisator des Berlin-Marathons zu verhandeln und schalteten gegenüber der Versammlungsbehörde juristische Hilfe ein. Schließlich konnte mit dem Betreiber des Berlin-Marathons ein Kompromiss gefunden werden. Doch selbst als es nur noch darum ging, diesen Kompromiss von den Versammlungsbehörden absegnen zu lassen, hatte wir den Eindruck als mauerten diese, jedenfalls verzögerte sich das Verfahren aufgrund der Trägheit der Versammlungsbehörde weiter. Durch das energische Vorgehen unseres Juristen konnten wir die Behörde dann doch noch dazu bewegen, die Pläne schlussendlich zu genehmigen.
Medienblockade und direkte Schikanen
Wir sahen uns zeitweise mit einer regelrechten Medienblockade konfrontiert. Man sollte meinen, dass eine Kundgebung zum Thema Gaza, zu der Persönlichkeiten wie Peter Maffay, Gabriele Krone-Schmalz, Sahra Wagenknecht, Dieter Hallervorden, die Musiker Massiv und Bausa, der Moderator Dietmar Riedel und die Influencerin Senna Gammour aufrufen, auf breites mediales Interesse stößt. Bis auf Peter Maffay standen alle Genannten persönlich auf der Bühne, ergänzt durch Videozuschaltungen von Moshe Zuckermann, Jeffrey Sachs und Roger Waters. Dennoch erhielten wir von Medien die Rückmeldung, man werde nicht berichten – nicht weil das Thema uninteressant sei, sondern weil wir das Wort „Völkermord“ verwendeten. Dies, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits verschiedene wissenschaftliche Vereinigungen, auch israelische, diesen Begriff als angemessen beurteilten. Da wo über die Veranstaltung berichtet wurde, wurde sie gerne mal in die antisemitische oder rechte Ecke gestellt.
Erst nach einer Pressekonferenz an der Dieter Hallervorden, der Rapper Massiv und Sahra Wagenknecht teilnahmen war die Blockade nicht mehr in dem Maße zu verspüren.
Auch eine geplante Aktion mit einigen hundert Helium-Luftballons wurde kurzfristig unterbunden. Der Aufstieg war bei der Deutschen Flugsicherung beantragt und genehmigt. Mit dem Auflagenbescheid wurde uns jedoch mitgeteilt, dass aufgrund der Nähe zu Regierungsgebäuden eine weitere Genehmigung notwendig sei, die sich in der Kürze der Zeit nicht mehr beschaffen ließ. Obwohl die Ballons und Gasflaschen an sich genehmigt waren, bestand die Polizei darauf, dass wir diese vom bereits menschengefüllten Platz entfernen – ein erheblicher logistischer Aufwand, den wir als reine Schikane empfanden.
Der Zensurkommissar
Geradezu als Unterstellung empfanden wir die Mitteilung des polizeilichen Verbindungsbeamten, er und seine Leute würden besonders darauf achten, dass von den prominenten Rednern keine verbotenen Sprüche oder antisemitischen Inhalte verbreitet würden. Insbesondere Roger Waters wurde hierbei hervorgehoben.
Auf Anraten unseres Anwalts erklärten wir uns bereit, das Video von Roger Waters der Polizei zur vorherigen Begutachtung zur Verfügung zu stellen. Es wurde ausführlich geprüft, sogar ein Dolmetscher wurde hinzugezogen. Anschließend wurde darum „gebeten“ – dieses Wort sei hier bewusst in Anführungszeichen gesetzt – einen Polizeibeamten im Technikpavillon positionieren zu dürfen. Dort sollte ihm erklärt werden, wie er bei Bedarf Ton und Video komplett abschalten könne: ein Zensurkommissar. Nach Rücksprache mit unserem Anwalt bestanden wir darauf, dass jeglicher Eingriff nur über uns als Versammlungsleiter erfolgen dürfe, mussten aber der Anwesenheit des Beamten im Technikzelt zustimmen.

Ein solcher Zensurkommissar ist unserer Meinung nach ein eklatanter Verstoß gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Er missachtet die Meinungs- und Kunstfreiheit in erheblichem Maße. Selbst wenn er nicht zum Einsatz kommt, bleibt er eine latente Drohung, die geeignet ist, Zensur – und vor allem Selbstzensur – zu erzeugen.
Ein möglicher Grund für die Härte des Staates
Eine brisante Einordnung, die ein Licht auf die Motive hinter diesem Vorgehen werfen könnte, lieferte Christoph Heusgen, langjähriger außenpolitischer Berater von Angela Merkel und ehemaliger Leiter der Münchner Sicherheitskonferenz. In einem Interview1 bezeichnete er es als denkbar, dass die amtierende Bundesregierung wegen Beihilfe zum Völkermord in Gaza vor einem internationalen Gericht angeklagt werden könnte. Vor diesem Hintergrund drängt sich der Verdacht auf, dass der massive Widerstand gegen Demonstrationen wie unsere einem politischen Selbsterhaltungstrieb entspringen könnte. Denn jede öffentliche Thematisierung des Völkermord-Vorwurfs rückt die mögliche juristische und politische Angreifbarkeit der Regierung selbst ins Scheinwerferlicht.
Unsere Erfahrungen sind dabei noch nicht einmal die Spitze des Eisbergs. Andere Versammlungen sahen sich mit noch massiveren Repressionen konfrontiert.
Die Demokratie wird aktiv untergraben
Unsere Erfahrungen sind keine Einzelfälle. Sie reihen sich ein in eine wachsende Zahl von Beobachtungen bei vielen anderen Versammlungen bundesweit, die eine deutliche Zunahme der Repression belegen. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die von Polizei und Sicherheitsbehörden oft wie eine Monstranz vor sich hergetragen wird, wird durch eben solche Maßnahmen nicht nur infrage gestellt, sondern aktiv angegriffen und untergraben.
Es findet zudem eine besorgniserregende Diskussion darüber statt, wann eine Kundgebung überhaupt eine Kundgebung und somit vom Demonstrationsrecht geschützt sei. Wir nehmen wahr, dass Behörden versuchen, die Definitionshoheit an sich zu reißen, um so das Demonstrationsrecht auszuhebeln.
Diese Entwicklungen gehören in die öffentliche Diskussion. Die Menschen in Deutschland sollten wissen, was gerade passiert, insbesondere wenn es um das Recht geht, in Opposition zur Regierung zu demonstrieren.
Berechtigter und dringend notwendiger Protest ließ sich weder kleinreden, noch unterdrücken
Trotz allem, oder vielleicht sogar wegen alledem: Die Veranstaltung war ein großer Erfolg und konnte ein deutliches Zeichen setzen. Mehr als 20.000 Menschen haben deutlich gemacht, dass sie dem Handeln der Bundesregierung entgegenstehen. Es war friedlich, es gab weder antisemitische Vorfälle, noch andere nennenswerte Vorkommnisse.
Doch es darf, auch gegen alle Widerstände, nicht die letzte Demonstration dieser Art sein, denn das Sterben geht weiter.
1 https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/christoph-heusgen-gaza-genozid-deutschland-israel-li.2356095
Dieser Artikel wurde erstmals am 08.02.2026 veröffentlicht. Das Artikelbild ist ein Originalbild von der Kundgebung am 13.09.2026.
Zur Vorbereitung dieses Artikels wurde eine KI Analyse erstellt, die hier zur Verfügung steht.
Quelle: Progressive Stimme - Argumente, Fakten, Quellen - https://progressivestimme.de