Die Debatte um eine allgemeine Klarnamenpflicht im Netz kocht wieder hoch. Als aktueller Aufhänger dient der prominente Fall von Collien Fernandes, die Opfer von Identitätsmissbrauch und gefälschten pornografischen Inhalten geworden sein soll. Politiker nutzen diese unbewiesenen Behauptungen aus einem laufenden Verfahren reflexartig, um schärfere Gesetze für das gesamte Internet zu fordern. Doch wer die Logik hinter diesen Forderungen prüft, stößt auf massive Widersprüche und ein erschreckendes Ausmaß an Heuchelei.
Wenn der Fall Fernandes als Begründung für eine Klarnamenpflicht herhalten soll, dann müssen wir den Gedanken konsequent zu Ende denken. Bei den Vorwürfen geht es um gefälschte Profile im sexuellen Kontext und pornografische Deepfakes. Soll ein neues Gesetz solche Taten tatsächlich verhindern, müsste die Klarnamenpflicht zwingend und explizit für Plattformen mit sexuellen Inhalten, Pornoseiten und Dating-Apps gelten.
Hier verfängt sich die Politik in einem unlösbaren logischen Widerspruch, denn es gibt nur zwei technische Umsetzungsmöglichkeiten – und beide führen die Argumentation ad absurdum:
Möglichkeit 1: Der Klarname wird nur beim Betreiber hinterlegt. Das bedeutet, der Täter verifiziert sich mit seinem Ausweis, nennt das Profil aber weiterhin nach seinem Opfer und lädt gefälschte Bilder hoch. Das Profil geht online, die Öffentlichkeit sieht den Fake und der enorme Schaden für das Opfer tritt in vollem Umfang ein. Die Tat wird dadurch in keiner Weise verhindert. Lediglich die spätere Ermittlungsarbeit der Polizei wird erleichtert – vorausgesetzt, der Täter hat nicht ohnehin in „guten Zeiten“ der Beziehung die Identität oder den Ausweis des Opfers für die Anmeldung genutzt, was nicht auszuschließen ist. Als Präventionsmaßnahme ist dies also nutzlos.
Möglichkeit 2: Der Klarname wird öffentlich auf dem Profil angezeigt. Nur so ließe sich ein Fake auf den ersten Blick für die Öffentlichkeit entlarven. Doch das würde bedeuten: Jeder Bürger in Deutschland, der ein Profil auf einer Dating-App oder Erotik-Plattform anlegt, müsste seinen echten Vor- und Nachnamen öffentlich sichtbar für jeden anderen Nutzer und jede Suchmaschine präsentieren. Ein derartiger staatlicher Zwang zum öffentlichen Striptease wäre das Ende jeglicher Privatsphäre. Es würde Millionen unbescholtener Nutzer der Gefahr von Erpressung, Stalking und gesellschaftlicher Ächtung aussetzen. Der vermeintliche Schutz vor Identitätsdiebstahl würde einen gigantischen gesellschaftlichen Schaden auslösen.
Die Schlussfolgerung: Klammert die Politik diese speziellen Plattformen von vornherein aus, um diesen dystopischen Überwachungsexzess im Schlafzimmer zu vermeiden, entlarvt sie ihr eigenes Argument als reine Heuchelei. Denn dann hätte das Gesetz im Fall Fernandes rein gar nichts verhindert. Der Fall wird offensichtlich nur als emotionaler Türöffner missbraucht.
Es ist zudem bezeichnend, wie schnell politische Akteure hier nach neuen Gesetzen rufen, obwohl es sich bisher nur um einseitige Vorwürfe in einem laufenden Ermittlungsverfahren handelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Diese reflexartige Reaktion steht in starkem Kontrast zum üblichen Vorgehen in der Politik. Geht es um Maskendeals, Berateraffären oder Verfehlungen in den eigenen Reihen, lautet das Mantra stets: „Keine Schnellschüsse, wir müssen zunächst in Ruhe die Ergebnisse der Untersuchungen abwarten.“ Wenn es aber darum geht, die Freiheitsrechte der Bürger im Internet einzuschränken, scheinen diese rechtsstaatlichen Prinzipien plötzlich keine Rolle mehr zu spielen.
Aber selbst wenn wir die Gefahren ignorieren: Die Maßnahme wäre in Fällen, die sich im engsten privaten Umfeld abspielen, ohnehin völlig nutzlos. Wer glaubt ernsthaft, dass eine vorgeschaltete Ausweiskontrolle einen Identitätsmissbrauch durch den eigenen Partner verhindert?
In einer intakten Beziehung ist es völlig normal und lebensnah, dass Passwörter geteilt werden oder ein Partner dem anderen erlaubt, in „guten Zeiten“ in seinem Namen Konten anzulegen. Die Technik vor dem Bildschirm kann nicht überprüfen, ob der legitime Inhaber des Ausweises oder sein Partner auf die Tasten drückt. Wenn die Beziehung Jahre später zerbricht und diese Zugänge missbraucht werden, hätte auch das strengste Gesetz im Vorfeld keinen Schutz geboten.
Wenn die Wahrscheinlichkeit eines Nutzens also gegen null tendiert, der mögliche Schaden für unsere Privatsphäre aber astronomisch hoch ist, müssen wir die wahren Motive hinterfragen.
Die logischen Brüche zeigen deutlich: Der Schutz vor Identitätsmissbrauch im familiären Umfeld ist nur vorgeschoben. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass eine tragische persönliche Geschichte instrumentalisiert wird, um eine lang ersehnte Überwachungsinfrastruktur durchzudrücken. Das eigentliche Ziel scheint nicht der Schutz vor Deepfakes zu sein, sondern die Abschaffung der Anonymität, um unbequeme Meinungsäußerungen und legitime Kritik im Netz besser kontrollieren zu können.
Dieser Artikel erschien erstmals am 22.03.2026. Das Artikelbild ist ein Beispielbild von Gerd Altmann auf Pixabay.
Quelle: Progressive Stimme - Argumente, Fakten, Quellen - https://progressivestimme.de